Jägerprüfung

Jägerprüfung im Kreis Unna

Die Zulassung zur Jägerprüfung
Jährlich im Februar müssen Sie, bei einer genauen Fristsetzung durch die Untere Jagdbehörde (UJB) des Kreises Unna, beantragen, zu den Prüfungen zugelassen zu werden. Es erfolgt eine formale Prüfung.

Zum Zulassungsantrag müssen Sie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis beim Bürgeramt Ihrer Kommune beantragen, welches dann an die UJB gesendet wird. Ein älteres vorhandenes Führungszeugnis wird nicht akzeptiert, da es nicht älter als 6 Monate sein darf. 

Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung ist 15 Jahre.

Dem Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung müssen Sie nun auch zwei Bescheinigungen über erfolgreiche Teilnahmen an gesonderten Schulungen beifügen. Für alle Lehrgangsteilnehmer werden diese Schulungen kostenlos angeboten. Die Zertifikate werden für Sie gesammelt an die UJB übergeben.
 
a) Schulung zur „Kundigen Person“
Hierbei handelt es sich um eine gesonderte Schulung über das Erkennen von pathologischen u. a. sinnfälligen Veränderungen des erlegten Wildes zur Beurteilung über die Genusstauglichkeit  sowie über den hygienischen Umgang des Wildbrets. Die Schulung ist vom zuständigen Ministerium (MUNLV NRW) und vom LJV NRW anerkannt und erfolgt gemäß Anhang III, Abschnitt 4, Kapitel 1, Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004.
 
b) Sichere Handhabung und Schießen mit der Kurzwaffe
In einer gesonderten Veranstaltung erhalten Sie als Teil der Jungjägerausbildung ein Seminar über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe im Kaliber 9 mm. Für das Schießen stehen Ihnen moderne Pistolen zur Verfügung, die Handhabung erfolgt an Pistolen und Revolvern. Der Nachweis über die Teilnahme darf nicht älter als 1 Jahr sein.
 
Nach Ablauf der Frist prüft die UJB alle eingegangenen Anträge, ob Sie nach den formalen Kriterien zur Jägerprüfung zugelassen werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung zum ersten Prüfungsteil.
 
Die Kosten der Prüfung
Für die Jägerprüfung fallen seit 2010 nun € 250 Prüfungsgebühren für die UJB im Kreis Unna an. Der Zahlungseingang bei der UJB ist ein Teil der formalen Zulassung.


Die Prüfung seit 2020

Die Prüfungen werden traditionell in Nordrhein-Westfalen Ende April/Anfang Mai eines jeden Jahres abgehalten und im Kreis Unna durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Unna als staatliche Prüfung durchgeführt. Die Jägerprüfung besteht aus drei Teilen:

1. Die schriftliche Prüfung:
Diese ist landeseinheitlich, nur bei Bestehen werden Sie zu den weiteren Prüfungen zugelassen. Sie müssen im Multiple-Choice-System insgesamt 100 Fragen beantworten, die sich in vier Fachbereiche zu je 25 Fragen untergliedern. Wenn dieser erste Prüfungsteil bestanden wird, erfolgt Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
 
Die Auswahl der 100 Fragen erfolgt aus einem Prüfungsfragenkatalog. Dieser steht im Internet unter www.jaegerpruefungsfragen.nrw.de zur Verfügung.

2. Die Schießprüfung:
Bei der Schießprüfung müssen Sie nun drei Disziplinen absolvieren.

a)    Kipphasenschießen: Von maximal 10 laufenden Kipphasen müssen 5 Kipphasen aus jagdlichem Anschlag getroffen werden.
b)    Büchse: 5 Schuss auf die DJV-Scheibe „Rehbock“.  Von maximal 50 erreichbaren Ringen müssen mindestens 40 Ringe sitzend aufgelegt geschossen werden.
c)    Büchse: 5 Schuss auf die DJV-Scheibe „laufender Keiler“, davon sind 2 Schüsse in den Ringen zu platzieren.

Bei jeder Disziplin ist am gleichen Prüfungstag jeweils eine Wiederholung möglich.

3. Die mündlich-praktische Prüfung:
In einer Gruppe, bestehend aus 3 Prüflingen, werden Sie ca. 1,5 Std. über alle Fachgebiete hinweg geprüft.

Die mögliche Nachprüfung
Sollten Sie Teil 2 und/oder Teil 3 nicht bestehen, so wird im Spätsommer eine Nachprüfung stattfinden, in der Sie nur denjenigen Prüfungsteil wiederholen müssen, den Sie zuvor nicht bestanden haben.


Der erste Jahresjagdschein
Nachdem Sie nun alle drei Prüfungsteile mit Bravour absolviert haben, erhalten Sie eine Urkunde über die bestandene Jägerprüfung. Zusammen mit einem Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung können Sie dann Ihren ersten Jahresjagdschein bei der UJB beantragen.

Das Mindestalter für einen Jugendjagdschein liegt bei 16 Jahren.